§ 1 Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Lieferungen, Leistungen und Angebote der CUT-TECH GmbH gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts, öffentlich-rechtlichen Sondervermögen sowie Verbrauchern, soweit nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart wurde.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Vertragspartners werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn CUT-TECH GmbH ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Dies gilt auch dann, wenn Leistungen vorbehaltlos ausgeführt werden oder ein ausdrücklicher Widerspruch gegen Bedingungen des Vertragspartners unterbleibt.
Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt solcher Vereinbarungen ist ein schriftlicher Vertrag oder eine schriftliche Bestätigung der CUT-TECH GmbH maßgeblich.
§ 2 Angebote und Vertragsabschluss
Angebote der CUT-TECH GmbH sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn CUT-TECH GmbH eine Bestellung schriftlich bestätigt oder mit der Ausführung der Leistung beginnt.
Technische Angaben, Produktbeschreibungen, Zeichnungen, Maßangaben, Gewichte, Abbildungen oder sonstige Leistungsdaten dienen ausschließlich der allgemeinen Beschreibung des Leistungsgegenstands. Sie stellen keine garantierten Beschaffenheitsmerkmale dar, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
CUT-TECH GmbH behält sich Eigentums-, Nutzungs- und Urheberrechte an sämtlichen Unterlagen, Entwürfen, technischen Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Dokumentationen vor. Eine Weitergabe an Dritte oder anderweitige Verwendung ist ohne vorherige Zustimmung unzulässig.
Zumutbare technische oder konstruktive Änderungen bleiben vorbehalten, soweit diese den Vertragszweck nicht wesentlich beeinträchtigen.
Die Bereitstellung von Produktmustern, Klingenmodellen oder Vorserienprodukten erfolgt unverbindlich und nur im Rahmen der tatsächlichen Verfügbarkeit.
§ 3 Produktentwicklung und technische Änderungen
CUT-TECH GmbH entwickelt ihre Produkte fortlaufend weiter. Änderungen hinsichtlich Konstruktion, Material, Verarbeitung oder technischer Ausführung bleiben vorbehalten, sofern dadurch keine wesentliche Beeinträchtigung der vereinbarten Verwendung eintritt.
Darstellungen in Katalogen, Preislisten, digitalen Medien oder Präsentationen dienen ausschließlich Informationszwecken. Sie begründen weder eine Garantie noch einen Anspruch auf dauerhafte Lieferbarkeit bestimmter Modelle oder Ausführungen.
Bei kundenspezifischen Sonderentwicklungen erfolgen Änderungen nur im Rahmen gesonderter Abstimmungen.
§ 4 Preise und Preisänderungen
Sämtliche Preise verstehen sich ab Werk Potsdam zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer sowie Verpackungs-, Versand-, Versicherungs- und sonstiger Nebenkosten, sofern nichts Abweichendes vereinbart wurde.
Für Verbraucher gelten die vereinbarten Preise, sofern die Lieferung innerhalb von vier Monaten nach Vertragsschluss erfolgt.
Gegenüber Unternehmern bleibt CUT-TECH GmbH berechtigt, Preise angemessen anzupassen, wenn sich nach Vertragsschluss wesentliche Kostenfaktoren verändern, insbesondere Material-, Energie-, Transport-, Lohn-, Steuer- oder Beschaffungskosten.
Eine Anpassung erfolgt ausschließlich im Umfang der tatsächlichen Kostensteigerung.
§ 5 Rücktrittsrecht und Leistungsvorbehalt
CUT-TECH GmbH ist berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn die Durchführung des Auftrags aus technischen Gründen unmöglich oder nur mit wirtschaftlich unzumutbarem Aufwand realisierbar ist. Dies gilt insbesondere, wenn erhebliche technische Hindernisse auftreten, notwendige Vorleistungen Dritter ausbleiben, behördliche oder regulatorische Hindernisse entstehen, vereinbarte Mitwirkungspflichten des Kunden nicht erfüllt werden oder fällige Vorauszahlungen trotz Fristsetzung ausbleiben.
Bereits erbrachte Gegenleistungen werden in diesem Fall anteilig erstattet, soweit ihnen keine bereits erbrachten Leistungen gegenüberstehen.
§ 6 Lieferfristen und Liefertermine
Angegebene Lieferzeiten gelten nur annähernd, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden.
Lieferfristen beginnen erst, wenn sämtliche technischen und kaufmännischen Einzelheiten geklärt sind und der Kunde alle erforderlichen Mitwirkungshandlungen erbracht hat – insbesondere Freigaben von Zeichnungen, technische Spezifikationen, Materialfreigaben sowie vereinbarte Anzahlungen.
Teillieferungen sind zulässig, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.
Unvorhersehbare Ereignisse außerhalb des Einflussbereichs der CUT-TECH GmbH, insbesondere höhere Gewalt, Betriebsstörungen, Materialengpässe, Energieausfälle, Streiks oder behördliche Maßnahmen, verlängern Lieferfristen angemessen.
§ 7 Werkzeuge und Fertigungsmittel
Soweit Werkzeuge, Formen oder Fertigungseinrichtungen für einen Auftrag hergestellt oder eingesetzt werden, verbleiben diese grundsätzlich im Eigentum der CUT-TECH GmbH, auch wenn Werkzeugkosten ganz oder teilweise berechnet werden.
Vom Kunden bereitgestellte Werkzeuge oder Materialien werden mit angemessener Sorgfalt behandelt und gelagert. Für gewöhnlichen Verschleiß übernimmt CUT-TECH GmbH keine Haftung.
Kundenspezifische Werkzeuge werden ausschließlich für Aufträge des jeweiligen Kunden verwendet.
§ 8 Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern keine andere Vereinbarung getroffen wurde.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Die Geltendmachung weiterer Schäden bleibt vorbehalten.
CUT-TECH GmbH ist berechtigt, Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten, wenn offene Forderungen aus laufenden oder früheren Geschäftsbeziehungen bestehen.
Werden nach Vertragsschluss Umstände bekannt, die Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Kunden begründen, kann CUT-TECH GmbH Vorauszahlungen, Sicherheitsleistungen oder sofortige Zahlung verlangen. Kommt der Kunde diesem Verlangen nicht innerhalb angemessener Frist nach, ist CUT-TECH GmbH berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder Schadensersatz geltend zu machen.
§ 9 Versand und Gefahrübergang
Der Versand erfolgt nach Wahl der CUT-TECH GmbH auf Rechnung des Kunden.
Bei Unternehmern geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware mit Übergabe an das Transportunternehmen auf den Kunden über. Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Vorschriften zum Gefahrübergang.
Transportversicherungen werden nur auf ausdrücklichen Wunsch und auf Kosten des Kunden abgeschlossen.
§ 10 Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher gegenwärtiger und zukünftiger Forderungen aus der Geschäftsbeziehung bleibt die gelieferte Ware Eigentum der CUT-TECH GmbH.
Eine Verarbeitung oder Umbildung erfolgt stets im Auftrag der CUT-TECH GmbH, ohne dass hieraus Verpflichtungen entstehen. Bei Verbindung oder Vermischung mit fremden Sachen erwirbt CUT-TECH GmbH Miteigentum im Verhältnis des Rechnungswerts der Vorbehaltsware zu den übrigen verarbeiteten Gegenständen.
Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr weiterzuveräußern. Die daraus entstehenden Forderungen werden bereits jetzt zur Sicherung an CUT-TECH GmbH abgetreten. Der Kunde hat Zugriffe Dritter auf Vorbehaltsware oder abgetretene Forderungen unverzüglich mitzuteilen.
Übersteigt der realisierbare Wert der Sicherheiten die gesicherten Forderungen um mehr als 20 %, wird CUT-TECH GmbH auf Verlangen Sicherheiten nach eigener Wahl freigeben.
§ 11 Untersuchungs- und Rügepflichten
Unternehmer haben gelieferte Waren unverzüglich nach Erhalt zu prüfen und erkennbare Mängel ohne schuldhaftes Zögern schriftlich anzuzeigen. Verdeckte Mängel sind unmittelbar nach ihrer Entdeckung mitzuteilen. Unterbleibt eine ordnungsgemäße Mängelanzeige, gilt die Ware als genehmigt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen.
§ 12 Gewährleistung
Bei berechtigten Mängeln ist CUT-TECH GmbH zunächst zur Nacherfüllung berechtigt. Die Wahl zwischen Nachbesserung und Ersatzlieferung liegt bei CUT-TECH GmbH.
Schlägt die Nacherfüllung endgültig fehl oder ist sie unzumutbar, kann der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften mindern oder vom Vertrag zurücktreten.
Keine Gewährleistung besteht insbesondere für Schäden durch unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte Lagerung, ungeeignete Verarbeitung, normalen Verschleiß, eigenmächtige Veränderungen oder materialtypische Eigenschaften.
Produktionsbedingte Oberflächenabweichungen, Farbunterschiede, minimale Texturabweichungen oder technisch unvermeidbare Erscheinungen stellen keinen Sachmangel dar, soweit die Gebrauchstauglichkeit nicht wesentlich beeinträchtigt wird.
§ 13 Haftung
CUT-TECH GmbH haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Eine weitergehende Haftung wegen leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
Die Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.
§ 14 Besondere Eigenschaften technischer Produkte
Angaben wie „rostfrei", „korrosionsbeständig", „kratzerarm", „gereinigt", „sauber", „steril" oder vergleichbare Bezeichnungen beschreiben ausschließlich technische Eigenschaften im Rahmen üblicher industrieller Standards. Eine vollständige Freiheit von Korrosion, Kratzern, Rückständen, Verfärbungen, Partikeln oder mikrobiellen Belastungen kann technisch nicht garantiert werden.
Material-, fertigungs- und prozessbedingte Abweichungen innerhalb branchenüblicher Toleranzen stellen keinen Mangel dar. Soweit besondere Reinheits-, Sterilisations- oder Oberflächenanforderungen bestehen, bedürfen diese einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
§ 15 Gerichtsstand und Erfüllungsort
Ist der Vertragspartner Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand Potsdam. Erfüllungsort für sämtliche Leistungen aus der Geschäftsbeziehung ist ebenfalls Potsdam, soweit gesetzlich zulässig.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Zuständigkeitsregelungen.
§ 16 Anwendbares Recht
Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
§ 17 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine Regelung als vereinbart, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung rechtlich möglichst nahekommt.